Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1. Abschluss des Ukulele-Urlaubs/Reisevertrags / Verpflichtung für Mitreisende
1.1. Für alle Buchungswege (z.B. im Reisebüro, direkt beim Veranstalter, telefonisch, online etc.) gilt:
a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
d) Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist).
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung.
d) Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) “zahlungspflichtig buchen” oder mit vergleichbarer Formulierung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
g) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages.
h) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Reisebestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zu Stande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt.
1.4 Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB.
2. Bezahlung
2.1 Die Zahlungsfrist des Gesamtbetrages beträgt 14 Tage ab Rechnungsstellung.
2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Reiseveranstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.5 zu belasten.
2.3. Eine Kurtaxe ist nicht im Reisepreis eingeschlossen, sondern wird vom Kunden vor Ort direkt ans Kurshaus bezahlt.
2.4. Die Zahlung des Reisepreisers per Kreditkarte ist nicht möglich.
2.5. Für Überweisungen aus der Schweiz und eventuelle Rücküberweisungen werden anfallende Bankgebühren extra berechnet.
3. Leistungen und Leistungsänderungen
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Reiseveranstalter vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Zu den unerheblichen Abweichungen zählt beispielsweise der Austausch einer Lehrkraft. Ein solcher Austausch berechtigt den Kunden nicht zum kostenfreien Rücktritt. Weiterhin ist es dem Reiseveranstalter grundsätzlich erlaubt, einen Kurs auch mit einer geringeren Anzahl von Lehrkräften als im Programm ausgeschrieben durchzuführen, wenn die Gruppengröße deutlich geringer als erwartet ausfällt und damit die wirtschaftliche Basis für die Beschäftigung mehrerer Lehrkräfte entfällt.
3.2. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist
- entweder die Änderung anzunehmen
- oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten
- oder die Teilnahme an einer Ersatzreise, Ersatztermins zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat.
Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung des Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 3.2 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
3.5 Bucht der Kunde ein Doppelzimmer, das vom Veranstalter bis zum Kursbeginn nicht mit einer zweiten Person belegt werden kann, so ist der Veranstalter berechtigt, im Nachhinein dem Kunden 50% des Aufpreises für das Einzelzimmer zu berechnen. Ein Anspruch auf die Buchung eines Doppelzimmers besteht zu keinem Zeitpunkt, es ist grundsätzlich der Veranstalter, der über die Vergabe von Einzel- oder Doppelzimmern entscheidet.
4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn oder während der Reise/ Rücktrittskosten
4.1 Der Kunde (hiermit sind grundsätzlich auch Begleitpersonen gemeint) kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen (§ 651h Abs. 3 BGB).
Außergewöhnliche Umstände liegen insbesondere vor, wenn die Sicherheit des Kunden erheblich gefährdet ist und eine Durchführung der Reise objektiv nicht möglich oder unzumutbar ist. Hierzu zählen z. B.:
– behördlich angeordnete Einreiseverbote oder Quarantänepflichten am Zielort,
– gravierende Gesundheitsrisiken (z. B. Pandemien, Epidemien) aufgrund verbindlicher Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes,
– Naturkatastrophen, kriegerische Auseinandersetzungen oder vergleichbare Ereignisse.
In diesen Fällen entstehen dem Kunden keine Rücktrittskosten, der bereits gezahlte Reisepreis wird innerhalb von 14 Tagen vollständig zurückerstattet.
4.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch den Reiseveranstalter zu begründen ist. Der Reiseveranstalter hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
- bis zum 91. Tag vor Seminarbeginn auf 5 % des Teilnehmerpreises,
- ab dem 90. Tag vor Seminarbeginn auf 30 %,
- ab dem 45. Tag vor Seminarbeginn auf 50 %,
- ab dem 20. Tag vor Seminarbeginn auf 75 %,
- ab dem 5. Tag vor Seminarbeginn (Datum des Anreisetages) auf 100 %.
4.3.1 Stornobedingungen
Kein Mensch liebt Stornogebühren, auch wir nicht. Aber ohne geht es leider nicht. Als Anbieter von Reisen ist Musica Viva rechtlich gesehen ein Reiseveranstalter. Wenn Sie von einer gebuchten Reise zurücktreten, müssen wir – wie jeder andere Reiseveranstalter auch – Stornogebühren erheben. Stornogebühren sind zur finanziellen Absicherung von Reiseveranstaltern unverzichtbar. Eine solide Finanzierung und Absicherung unseres Geschäftes ist ohne dieses Instrument nicht denkbar.
Bitte machen Sie sich klar, dass Sie mit der Zusendung Ihrer Anmeldung einen verbindlichen Vertrag abschließen. Und informieren Sie sich vor Ihrer Buchung über die Rücktrittskonditionen in unseren Vertragsbedingungen. Umbuchungen auf das Folgejahr sind generell nicht möglich. Um Zahlungen im „Fall der Fälle” zu vermeiden, empfehlen wir dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung! So ersparen Sie sich den doppelten Ärger, im Falle einer Erkrankung auf Ihren gebuchten Kurs verzichten und dafür auch noch zahlen zu müssen. Die Regelungen für Stornierungen gelten auch für Begleitpersonen.
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass wir jederzeit berechtigt sind, die Lehrkräfte eines Kurses auszutauschen, ohne dass dies ein Recht auf kostenfreien Rücktritt begründet.
4.4 Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die dem Reiseveranstalter zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.
4.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit er nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.
4.6 Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
4.7 Das gesetzliche Recht des Kunden, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. Tritt durch Vermittlung eines gemeldeten Teilnehmers eine Ersatzperson an seine Stelle, ist der Veranstalter berechtigt, für den entstehenden Mehraufwand einen Pauschalbetrag von Euro 15,- zu verlangen. Stellt der Veranstalter eine Ersatzperson – dies ist nur zum Zeitpunkt der Stornierung möglich, nicht später – erhöht sich diese Pauschale auf Euro 30,- . Eine vom Veranstalter gestellte “Ersatzperson” ist ein voll zahlender Teilnehmer, der von der Warteliste eines ausgebuchten Kurses in den Kurs aufgenommen wird. Die Vermittlung eines Ersatzteilnehmers von Seiten des Veranstalters ist erst ab dem 90. Tag bis zum 7. Tag vor Kursbeginn möglich, insofern ein entsprechender Interessent vorhanden ist.
4.8. Bei einer vorzeitigen Abreise des Kunden vom Veranstaltungsort besteht kein Anspruch auf teilweise Rückerstattung. Der Veranstalter ist berechtigt, eine im Vorfeld des Kurses erfolgende teilweise Stornierung einer Reise als Stornierung der Gesamtreise zu bewerten, insbesondere bei Reiseangeboten, bei denen die durchgängige Teilnahme des Kunden (etwa: Ensemble- oder Orchesterkurse) erforderlich ist.
5. Umbuchungen
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
6.1. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind (etwa eine vorzeitige oder verspätete Anreise), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
7.1 Wird die in der Seminarbeschreibung aufgeführte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Veranstalter bis zwei Wochen vor Seminarbeginn berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Der Veranstalter garantiert jedoch nicht, dass diese Mindestteilnehmerzahl erreicht wird, d.h. es ist ihm freigestellt, die Veranstaltung auch mit einer geringeren Teilnehmerzahl durchzuführen.
7.2 Ist die Durchführung eines Seminars nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen so gering ist, dass die dem Veranstalter entstehenden Kosten nicht gedeckt sind, ist er bis vier Wochen vor Reiseantritt berechtigt, das Seminar abzusagen.
7.3 Im Falle eines Rücktrittes erhalten Sie bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
7.4 Bereits entstandene Kosten zum Beispiel für Reiserücktrittversicherungen oder Reisekosten (Bahn-, Flugtickets, etc.) können im Falle einer Absage von Seiten des Veranstalters nicht erstattet werden.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Der Reiseveranstalter kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten des Reiseveranstalters beruht. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
9. Mitwirkungspflichten des Reisenden
9.1 Reiseunterlagen: Die vom Reiseveranstalter erstellte und per E-Mail, WhatsApp, SMS, oder in Papierform auf dem Postweg übersandte Rechnung gilt als Reiseunterlage und für beide Seiten verbindliche Anmeldung.
9.2 Mängelanzeige/Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen
Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter unter der mitgeteilten Kontaktstelle des Reiseveranstalters zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters des Reiseveranstalters bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
9.3 Fristsetzung vor Kündigung
. Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
10. Beschränkung der Haftung
10.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
10.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich war.
11. Geltendmachung von Ansprüchen / Streitbeilegung / Datenschutz
11.1 Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4–7 BGB sind gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen gebucht wurde. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
11.2 Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sollte eine Teilnahme künftig gesetzlich verpflichtend werden, informiert der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form.
11.3 Für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, verweist der Reiseveranstalter auf die europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
11.4 Datenschutz: Der Reiseveranstalter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Reisevertrages und im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen (insbesondere DSGVO).